Behauptungen
"Die
Regierungen der arabischen Staaten garantieren ihren Bürgern die
menschlichen Grundrechte."
"Heute sind auch die Rechte der Frauen in den arabischen
Ländern geschützt."
Behauptung
"Die Regierungen der arabischen Staaten garantieren ihren Bürgern
die menschlichen Grundrechte."
Tatsache
Während die von den Israelis in der Westbank und im Gazastreifen
angeblich begangenen Menschenrechtsverletzungen größte Aufmerksamkeit
in der Öffentlichkeit erregten, hat die Presse beschlossen, die
Verstöße gegen die menschlichen Grundrechte, die in fast
allen arabischen Ländern sozusagen an der Tagesordnung sind, zu
ignorieren. Nach den Jahresberichten des amerikanischen Außenministeriums
sind in den meisten arabischen Staaten repressive, diktatorische Regimes
an der Macht, die ihren Bürgern die grundlegenden Freiheiten -
das heißt das Wahlrecht, die Rede- und Pressefreiheit sowie das
Recht auf eine ordentliche Gerichtsverhandlung - verweigern.
Behauptung
"Heute sind auch die Rechte der Frauen in den arabischen Ländern
geschützt."
Tatsache
In den meisten arabischen Ländern werden die Regeln des menschlichen
Zusammenlebens von der Scharia, dem islamischen Gesetz, definiert. Dieses
Gesetz weist den Frauen eine den Männern untergeordnete Rolle zu
und schränkt ihre persönlichen Rechte und Freiheiten ein.
Der Nahostexperte Daniel Pipes erklärt: "Nach islamischem
Verständnis ... gilt die weibliche Sexualität als so große
Macht, dass sie eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt."
Deshalb ist eine Frau, die nicht durch irgendwelche Regeln im Zaum gehalten
wird "die gefährlichste Herausforderung überhaupt für
den Mann, der Gottes Gebote halten will". "Ihre Begierden
und ihre unwiderstehliche Anziehungskraft verleihen den Frauen eine
Macht über die Männer, die der Macht Gottes Konkurrenz macht".1
"Sich selbst überlassen", fährt Pipes fort, "werden
die Männer leicht zu Opfern der Frauen und fallen von Gott ab";
das aber führt zu Unordnung unter den Gläubigen. Im traditionellen
Denken, so Pipes, stellen die Frauen eine interne Bedrohung der Gesellschaft
dar, ähnlich der externen Gefahr, die ihr durch die Ungläubigen
droht.
In der Regel heiraten die Araberinnen sehr früh, und zwar einen
Mann, den ihr Vater für sie aussucht. Der Ehemann darf sich jederzeit
scheiden lassen, auch gegen den Willen seiner Frau; er braucht dazu
lediglich zu erklären, dass dies sein Wille ist.
Auch wenn sich in manchen eher säkularen arabischen
Staaten allmählich das Bild von einer dem Mann gleichgestellten
Frau herauskristallisiert, so bleibt diese Vorstellung doch weitgehend
auf den städtischen Raum und die Angehörigen der Oberschicht
beschränkt. Die rituelle Beschneidung der Frauen ist in den ländlichen
Gebieten Ägyptens, Libyens, Omans und des Jemen noch heute üblich.
Darüber hinaus sind in fast allen arabischen Ländern noch
heute Gesetze in Kraft, die die Rechte der Frauen einschränken.
So kann etwa in Syrien ein Mann seiner Frau verbieten, das Land zu verlassen.
In Ägypten, dem Irak, Libyen, Jordanien, Marokko, Oman und dem
Jemen braucht eine verheiratete Frau, wenn sie ins Ausland reisen will,
die schriftliche Erlaubnis ihres Mannes, die ihr aus jedem beliebigen
Grund verweigert werden kann. In Saudi-Arabien braucht die Frau die
schriftliche Erlaubnis ihres nächsten männlichen Verwandten,
wenn sie das Land verlassen oder sich auch nur mit öffentlichen
Transportmitteln innerhalb des Landes bewegen will.
Vor einem saudischen Scharia-Gericht ist das Zeugnis eines Mannes so
viel wert wie das zweier Frauen. In Kuwait dürfen die Männer
zur Wahl gehen, Frauen haben kein Wahlrecht. In Ägypten, Marokko,
Jordanien und Saudi-Arabien muss das Erbteil einer Frau per Gesetz kleiner
sein als das ihrer männlichen Geschwister (in der Regel ist es
allenfalls halb so groß). Nach marokkanischem Gesetz ist die Ermordung
oder Verletzung einer Frau, die beim Ehebruch ertappt wird, entschuldbar;
umgekehrt wird eine Frau für ein unter den gleichen Umständen
begangenes Verbrechen bestraft.
Dass Ehefrauen geschlagen werden, ist in arabischen
Ländern sozusagen die Norm, und misshandelte Frauen finden kaum
Hilfe. Das amerikanische Außenministerium notierte im Blick auf
Jordanien (und den größten übrigen Teil der arabischen
Welt): "Es ist zwar theoretisch ein Scheidungsgrund für die
Frau, wenn sie geschlagen wurde, doch im entsprechenden Fall kann der
Ehemann sich immer darauf berufen, dass er nach dem Koran das Recht
hat, seine Frau durch Hiebe zu züchtigen, wenn sie nicht fromm
oder ihm ungehorsam ist."2
Von allen arabischen Ländern sind die Rechte der
Frauen in Saudi-Arabien am stärksten beschnitten. Saudische Frauen
dürfen ohne die Erlaubnis der Regierung (die nur sehr selten erteilt
wird) keine Nicht-Saudis heiraten; sie dürfen keine Motorfahrzeuge
oder Fahrräder fahren; sie dürfen keine öffentlichen
Einrichtungen benutzen, wenn Männer anwesend sind; sie müssen
in öffentlichen Verkehrsmitteln hinten sitzen, getrennt von den
Männern. "Laut den [islamischen] Ratgeberspalten in der saudi-arabischen
Presse ist eine richtige Ehe undenkbar ohne die strenge Disziplinierung
der Frau. Die Frauen müssen, wenn sie in die Öffentlichkeit
gehen, ihren Körper und ihr Gesicht ganz verhüllen; wer sich
nicht daran hält, muss jederzeit mit Übergriffen von Seiten
der saudischen Religionspolizei, den Mutaaw'in, rechnen.
Die Vereinten Nationen, andere internationale Organisationen und auch
lokale Menschenrechtsorganisationen fordern die Regierungen der arabischen
Staaten immer wieder auf, den Menschenrechten im Allgemeinen und den
Rechten der Frauen im Besonderen in ihren Ländern mehr Geltung
zu verschaffen. Nach Angaben der Vereinten Nationen liegt der Anteil
der Frauen in den arabischen Parlamenten lediglich bei 3,4 Prozent (im
Gegensatz zu durchschnittlich 11,4 Prozent in der restlichen Welt).
Hinzu kommt, dass 55 Prozent der arabischen Frauen Analphabetinnen sind.
Die Assistentin des stellvertretenden UN-Generalsekretärs, Angela
King, rief die arabischen Staaten öffentlich auf, stärker
für die Rechte der Frauen einzutreten.3
Die arabischen Regierungen finden jedoch ständig
Mittel und Wege, sich dem internationalen Druck zu entziehen. Sie nehmen
lieber nur leichte Korrekturen im Hinblick auf den Status der Frauen
vor, statt radikale Reformen durchzusetzen, die ihrer Ideologie widersprächen
und die konservativen Elemente im Land auf den Plan riefen.
Die Menschenrechte in
den einzelnen Ländern
Saudi-Arabien
Saudi-Arabien ist eine dynastische Monarchie unter
der Herrschaft von König Fahd Bin Abd Al-Aziz Al Saud. Die Verfassung
des Landes bilden der Koran und die Sunna (Überlieferung) des Propheten
Mohammed, was bedeutet, dass es nach einer strengen Auslegung des islamischen
Gesetzes regiert wird. Da es keinerlei demokratische Institutionen gibt,
spielen die Bürger in der Regierung keine Rolle. Die Sicherheit
des Landes wird durch eine säkulare Sicherheitspolizei und durch
die Mutawwa'in, die Religionspolizei, gewährleistet, die das "Komitee
zur Förderung des Guten und Abwehr des Bösen" bilden.
Weil die traditionelle islamische Auffassung der Menschenrechte nicht
mit dem heutigen Menschenrechtsverständnis übereinstimmt,
pflegt die Regierung vor den Übergriffen sowohl der säkularen
als auch der religiösen Sicherheitskräfte die Augen zu verschließen.
Gesetzliche Rechte
Sowohl die Mutawwa'in als auch die Beamten des Innenministeriums
nehmen regelmäßig Folterungen und Misshandlungen an Gefängnisinsassen
vor. Erst vor kurzem wurde mindestens eine Person von den Mutawwa'in
wegen eines unbedeutenden Verstoßes gegen die religiösen
Vorschriften getötet. Mit weiteren Hinrichtungen wurden im Jahr
2000 Vergehen geahndet, die von "abweichendem sexuellem Verhalten"
bis zu Zauberei reichten. Die Vollstreckung erfolgte durch Steinigung,
Enthauptung oder Erschießung. Manche Gefangenen wurden auch durch
Amputationen oder den Verlust eines Auges bestraft. Manchmal werden
Straffällige lange Zeit ohne Anklageerhebung und ohne Gerichtsverhandlung
eingesperrt.
Rede- und Pressefreiheit sind in Saudi-Arabien stark
beschnitten - Kritik am Islam oder an der königlichen Familie ist
ein Gesetzesverstoß und kann ohne Gerichtsverhandlung mit langem
Gefängnisaufenthalt bestraft werden. Fernsehen, Radio, Internet
und Literatur sind zensiert. Die Versammlungsfreiheit ist ebenfalls
eingeschränkt und restriktiven Vorschriften unterworfen; so müssen
zum Beispiel Männer und Frauen bei Versammlungen getrennt sitzen.
Die Rechte der Frauen
Die Frauen in Saudi-Arabien sind Opfer systematischer
Diskriminierung. Häusliche Gewalt und Vergewaltigung sind weit
verbreitet, und die Frauen finden in diesen Fällen nirgendwo Hilfe.
Ohne Erlaubnis des Ehemanns dürfen sie nicht reisen, nicht ins
Krankenhaus gehen und nicht Auto fahren. In den Bussen sind die Plätze
von Männern und Frauen getrennt; die Frauen müssen hinten
sitzen. Wer als Frau nicht die abaya (ein schwarzes Kleidungsstück,
das den ganzen Körper verhüllt) trägt und nicht Gesicht
und Haar verbirgt, wird von den Mutawwa'in verfolgt.
Zu den Gesetzen, die die Frauen diskriminieren, gehören
die Regelung von Besitzverhältnissen, die Wertung von Aussagen
vor Gericht und das Sorgerecht im Fall einer Scheidung. Da Frauen nur
fünf Prozent der Arbeitsplätze offen stehen, ist es ihnen
fast unmöglich, eine Anstellung zu finden, außer für
die allereinfachsten Tätigkeiten. Darüber hinaus erlaubt das
Gesetz die Beschneidung der Frauen, die denn auch in manchen Teilen
Saudi-Arabiens praktiziert wird.
Die Rechte der Arbeiter
Es gibt kein Arbeitsrecht, keine Gewerkschaften und
keine Tarifverhandlungen in Saudi-Arabien. Zwangsarbeit ist zwar theoretisch
illegal, ausländische Arbeiter und Hausangestellte werden aber
dennoch manchmal gezwungen, sieben Tage in der Woche bis zu 16 Stunden
täglich zu arbeiten, und ihr Lohn kann wochen- oder monatelang
einbehalten werden.
Unbestätigten Berichten zufolge kommt es immer
wieder vor, dass Frauen in Saudi-Arabien zur Prostitution und Kinder
zur Arbeit in organisierten Bettlerringen gezwungen werden. Offiziell
ist der Menschenhandel in Saudi-Arabien verboten.
Die Behandlung von Minderheiten
In Saudi-Arabien herrscht keine Religionsfreiheit.
Die Staatsbürgerschaft haben nur Muslime, und nur die Sunna darf
öffentlich praktiziert werden; die Schiiten werden vom Staat diskriminiert.
Andere Religionen werden toleriert, solange sie diskret ausgeübt
werden; im Jahr 2000 wurde eine Anzahl von Christen ausgewiesen, weil
sie ihrem "Abfall" allzu öffentlich Ausdruck gaben.
Asiatische und afrikanische Arbeiter in Saudi-Arabien berichten immer
wieder von Diskriminierungen und der Schwierigkeit, bei arbeitsrechtlichen
Streitfragen Hilfe zu finden.
Jordanien
Das haschemitische Königreich Jordanien ist eine konstitutionelle
Monarchie unter der Herrschaft von König Abdullah bin Hussein.
Die Parlamentsabgeordneten werden zwar durch direkte Wahlen gewählt,
doch faktisch liegt die Macht im Staat ausschließlich beim König,
da er die Abgeordneten entlassen und das gesamte Parlament auflösen
kann. Die jordanischen Bürger haben also nicht die Möglichkeit,
Einfluss auf ihre Regierung zu nehmen. In Jordanien kommt es immer wieder
zu schweren Verstößen gegen die Menschenrechte, die jedoch
von der Regierung ignoriert werden.
Gesetzliche Rechte
Die jordanischen Sicherheitskräfte nehmen regelmäßig
Folterungen vor, und erst vor kurzem kam es dadurch zu mehreren Todesfällen.
Weitere Todesfälle ereigneten sich, als die jordanische Polizei
Proteste mit Waffengewalt niederschlug und dabei mindestens zwei Demonstranten
tötete. Gefangene werden oft ohne Anklageerhebung festgehalten
und dürfen keinen Anwalt sprechen; hinzu kommt, dass die Haftbedingungen
in höchstem Grade unhygienisch sind. Darunter haben auch die Journalisten
zu leiden, die wegen "Verleumdung" angeklagt sind, was bedeutet,
dass sie die Regierung oder den König kritisiert haben. Erzwungene
Ausweisungen sind eher selten in Jordanien und werden in der Regel nur
über mutmaßliche Terroristen verhängt; terroristische
Gruppen sind in Jordanien stark repräsentiert.
Die Versammlungs- sowie die Presse- und Redefreiheit sind von der Regierung
eingeschränkt; Verfasser von kritischen oder satirischen Artikeln
über die Regierung werden häufig inhaftiert.
Die Rechte der Frauen
Jordanische Frauen werden vom Gesetz entschieden benachteiligt. Vergewaltigung
in der Ehe ist legal, das Schlagen der Ehefrau ist gleichsam an der
Tagesordnung und häufig vom Gesetz sogar erlaubt, und Verbrechen
um der Ehre willen werden vor Gericht mit großer Nachsicht behandelt.
Auf das Konto dieser letzteren Verbrechen gehen nach einer Studie 25
Prozent aller im Jahr 2000 in Jordanien begangenen Morde.
Auch finanziell sind die Frauen gesetzlich benachteiligt. Die Sozialgesetzgebung,
die Erbschaftsgesetze, die Scheidungsgesetze und die Gesetze über
Zeugenaussagen vor Gericht begünstigen die Männer. Frauen
erhalten für die gleiche Arbeit weniger Lohn als die Männer
und sind in der Arbeitswelt unterrepräsentiert.
Die Beschneidung der Frau, die in Jordanien früher üblich
war, ist weitgehend verschwunden; nur einige Stämme praktizieren
sie weiter. Sehr viel häufiger ist dagegen der Missbrauch von Mädchen,
vor allem sexueller Missbrauch. Das Gesetz fordert in solchen Fällen
zwar strenge Strafen, doch Anzeigen oder Verdachtsmomenten wird kaum
einmal nachgegangen.
Die Rechte der Arbeiter
Das Arbeitsrecht in Jordanien funktioniert gut, doch es gibt Ausnahmen.
Zwangsarbeit ist zwar gesetzlich verboten, doch viele ausländische
Arbeitskräfte im Dienstleistungsbereich arbeiten unter Bedingungen,
die an Zwangsarbeit grenzen. Auch Kinderarbeit ist weit verbreitet,
obwohl die Regierung Maßnahmen dagegen eingeleitet hat.
Die Behandlung von Minderheiten
Die Religionsfreiheit wird größtenteils respektiert. Zwar
sind nur die drei "monotheistischen Hauptreligionen" (Islam,
Judentum und Christentum) offiziell von der Regierung anerkannt, doch
auch alle anderen Religionen dürfen frei ausgeübt werden und
haben die gleichen Rechte. Die einzige Ausnahme bildet der Baha'i-Glaube,
dessen Anhänger offiziell und systematisch diskriminiert werden;
auch sie dürfen ihre Religion jedoch offen praktizieren.
Nach den Kriegen von 1948 und 1967 verlieh Jordanien als einziges arabisches
Land den palästinensischen Flüchtlingen aus Israel die jordanische
Staatsbürgerschaft. Den Flüchtlingen, die später kamen,
wurde sie jedoch verwehrt, und sie werden auch stark diskriminiert.
Der Libanon
Seit dem Ende des 16-jährigen Bürgerkriegs im Libanon im Jahr
1991 steht der Libanon unter der Kontrolle Syriens, das 25000 Soldaten
im Land stationiert hat. Aus diesem Grund haben weder die libanesischen
Bürger noch die Regierungsbeamten eine echte Möglichkeit,
Einfluss auf die Regierung zu nehmen, obwohl der Libanon rein theoretisch
eine parlamentarische Republik ist, denn die politischen Entscheidungen
werden von Syrien getroffen. Menschenrechtsverletzungen durch die libanesische
Regierung und Armee sowie durch die verschiedenen terroristischen Organisationen,
die ihr Hauptquartier im Libanon haben, sind keine Seltenheit.
Gesetzliche Rechte
Morde durch die offizielle Regierung sind im Libanon zwar unbekannt,
aber es kommt immer wieder zum Verschwinden von Personen und zum Tod
politischer Häftlinge, die im Gefängnis auf ihre Verhandlung
warten. Willkürliche Verhaftungen sind nichts Ungewöhnliches,
und manche Häftlinge werden lange Zeit ohne Anklageerhebung und
ohne Gerichtsverhandlung festgehalten. Auch von Folterungen wird berichtet.
In den ländlichen, von der von Syrien unterstützten Hisbollah-Miliz
kontrollierten Gebieten gilt nur islamisches Recht; in den unabhängigen
palästinensischen Flüchtlingslagern im Süden ist überhaupt
kein klar definiertes Rechtssystem in Kraft. Hier kommt es immer wieder
zu Verstößen gegen die Menschenrechte.
Das Gesetz garantiert zwar die Rede- und Pressefreiheit,
die auch weitgehend respektiert werden, aber Fälle von Zensur sind
dennoch häufig anzutreffen. Das an sich gesetzlich verbriefte Recht
auf Versammlungsfreiheit wird von der Regierung eingeschränkt.
Die Libanesen haben stark unter den zahllosen miteinander konkurrierenden
terroristischen Gruppen und Organisationen zu leiden, die sich im Land
eingenistet haben. Ihre Mitglieder greifen immer wieder Ziele im Libanon
selbst oder im südlich gelegenen Israel an, wobei in letzterem
Fall die libanesische Bevölkerung den israelischen Vergeltungsschlägen
ausgesetzt ist. Die Angriffe der von Syrien unterstützten Hisbollah
und anderer terroristischer Gruppen auf Israel sind allerdings seit
dem israelischen Rückzug aus dem Südlibanon im Mai 2000 zurückgegangen.
Im August 2001 verhafteten die libanesischen Sicherheitskräfte
im Rahmen ihres Vorgehens gegen anti-syrische christliche Dissidenten
einen christlichen Journalisten. Eine Woche zuvor waren bereits etwa
200 Miglieder christlicher oppositioneller Gruppen, die gegen die syrische
Kontrolle über den Libanon protestierten, festgenommen worden.4
Die Rechte der Frauen
Häusliche Gewalt und Vergewaltigungen sind ein großes gesellschaftliches
Problem, das weite Teile der Bevölkerung betrifft. Verbrechen um
der Ehre willen sind im Libanon ungesetzlich, werden jedoch vor Gericht
milde geahndet.
Rein theoretisch dürfen Frauen zwar jeden gewünschten Beruf
ergreifen, doch auf Grund des starken gesellschaftlichen Druckes geschieht
dies nur selten. Viele andere Gesetze im Libanon basieren auf islamischem
Recht und diskriminieren Frauen und Kinder.
Die Rechte der Arbeiter
Zwangsarbeit ist nicht verboten, und viele ausländische Arbeitskräfte
im Dienstleistungssektor sowie Frauen und Kinder werden gegen ihren
Willen zur Arbeit gezwungen. Kinderarbeit ist weit verbreitet. Doch
die Kinder leiden noch auf andere Weise unter dem libanesischen Gesetz:
Kindesmissbrauch, Kindesentführungen und der Handel mit Kindern,
den Adoptionsagenturen betreiben, sind an der Tagesordnung und werden
von der Regierung ignoriert.
Die Behandlung von Minderheiten
Die Religionsfreiheit wird weitgehend respektiert, doch es gibt auch
gesetzlich verankerte Diskriminierungen: So dürfen zum Beispiel
manche Regierungsstellen nur von Angehörigen bestimmter muslimischer
Glaubensrichtungen besetzt werden. Die palästinensischen Flüchtlinge
im Libanon haben keinerlei Rechte und erhalten auch nicht die Staatsbürgerschaft.
Syrien
Rein theoretisch ist Syrien eine parlamentarische Demokratie, deren
Politiker durch direkte Wahlen berufen werden; praktisch liegt jedoch
alle staatliche Macht allein beim Präsidenten Bashar Al-Asad. Als
der Vater des gegenwärtigen Präsidenten, Hafez Al-Asad, 1999
starb, bewarb Bashar sich um den Posten, ohne auf Widerstand zu stoßen;
folglich wurde die vom Gesetz für das Präsidentenamt vorgesehene
Altersgrenze von 40 auf 34 Jahre - das Alter Bashars - herabgesetzt.
Wegen eines Kriegsnotstandsgesetzes, das seit 1963 in Kraft ist, operieren
allmächtige Sicherheitskräfte und Milizen unabhängig
voneinander und ungehindert von der Regierung im Land. Die Menschenrechte
wurden von der Regierung deutlich beschnitten und werden von den Sicherheitskräften
immer wieder missachtet.
Gesetzliche Rechte
Infolge der weit reichenden Befugnisse der Sicherheitskräfte werden
die gesetzlichen Rechte der syrischen Bürger kaum respektiert.
Willkürliche Verhaftungen, Folterungen und das Verschwinden von
Häftlingen sind an der Tagesordnung. Syrische, libanesische und
jordanische politische Gefangene wurden von der Regierung lange Zeit
vollständig isoliert gehalten, ebenso vermisste israelische Soldaten,
die den Syrern und der von Syrien unterstützten Terrororganisation
Hisbollah in die Hände fielen. Von manchen Gefangenen hat man seit
20 Jahren nichts mehr gehört.
Rede- und Pressefreit sind gesetzlich verankert, aber stark eingeschränkt.
Die Verbreitung so genannter "Falschinformationen", die sich
gegen die "Ziele der Revolution" richten, kann mit langen
Gefängnisstrafen belegt werden. Sämtliche Presseorgane sind
in der Hand der Regierung und werden streng kontrolliert.
Die Freiheit zur Gründung von Vereinigungen ist von der Regierung
stark eingeschränkt; eine Versammlungsfreiheit gibt es nicht.
Die Rechte der Frauen
Es gibt häusliche Gewalt in Syrien, doch über ihr Ausmaß
ist nichts bekannt. Vergewaltigung in der Ehe ist nicht verboten, Verbrechen
um der Ehre willen kommen vor. Viele Finanzregelungen, zum Beispiel
das Erbrecht und die Sozialgesetzgebung, diskriminieren Frauen. Die
Strafe für Ehebruch ist für Frauen doppelt so hoch wie für
Männer. Die Frauen dürfen ohne Erlaubnis ihres Mannes das
Land nicht verlassen. Sie sind zwar in allen Berufen vertreten, aber
in den meisten stark unterrepräsentiert.
Die Rechte der Arbeiter
Kinderarbeit ist, obwohl gesetzlich verboten, weit verbreitet. Die Rechte
auf Gewerkschaftsbildung und Tarifverhandlungen sind eingeschränkt.
Die Behandlung von Minderheiten
Die Religionsfreiheit wird in Syrien weitgehend respektiert, mit zwei
Ausnahmen: Juden sind von sämtlichen Regierungsposten ausgeschlossen
und viele Grundrechte sind ihnen verwehrt; und ultra-orthodoxe islamische
Gruppierungen sind wegen der zahlreichen islamischen Terrorgruppen,
die die Regierung bekämpfen, häufig Zielscheibe von Anfeindungen
und Diskriminierungen.
Die Kurden werden in Syrien systematisch unterdrückt. Ihnen wird
die Staatsbürgerschaft vorenthalten, sie haben kaum Rechte und
ihre Sprache und Kultur darf an den Schulen nicht gelehrt werden.
Irak
Die Verfassung des Irak sichert der sozialistischen arabischen Baath-Partei,
die von Saddam Hussein und seinen Verwandten geführt wird, die
Herrschaft. Hussein versucht, seine Position durch Berufung auf ein
"Referendum" vom Oktober 1995 zu legalisieren, bei dem er
99,9 Prozent der Stimmen erhielt. Bei dieser Wahl gab es jedoch weder
geheime Abstimmungen noch Gegenkandidaten, und irakische Bürger
sagten denn auch aus, dass sie Angst vor Repressalien hatten, wenn sie
eine abweichende Stimme abgaben. Berichte über den Umgang mit den
Menschenrechten im Irak zeigen, dass diese Angst keineswegs unbegründet
war - die irakische Regierung begeht immer wieder schwere Menschenrechtsverletzungen.
Sie gehen vor allem auf das Konto der verschiedenen Milizen, die relativ
frei im Staat schalten und walten. Diese Milizen sind auch für
die Atmosphäre der Angst und Unterdrückung verantwortlich,
die im ganzen Land herrscht.
Gesetzliche Rechte
Das Vorgehen der irakischen Staatspolizei spottet jeder Beschreibung.
Irakische Bürger können zum Beispiel für Vergehen wie
Opposition gegen die Regierung, regierungskritische Äußerungen
oder Prostitution verhaftet und hingerichtet werden. Im Zuge eines Systems
von "Gefängnissäuberungen", das der Überbelegung
der Gefängnisse abhelfen soll, werden regelmäßig Massentötungen
von Kleinkriminellen vorgenommen. Persönlichkeiten des politischen
oder religiösen Lebens, die Saddam oder andere hochrangige Irakis
als Bedrohung ansehen, werden ohne Rücksicht und ohne vorherige
Anklageerhebung hingerichtet. Und wenn doch einmal jemand eines konkreten
Verbrechens angeklagt wird, so erhält er nur selten eine ordentliche
Gerichtsverhandlung, da jede richterliche Entscheidung vom Präsidenten
aufgehoben werden kann; manchmal kommt es aber auch gar nicht erst zum
Prozess. Folterungen werden in irakischen Gefängnissen systematisch
eingesetzt, die Haftbedingungen sind unhygienisch und völlig veraltet.
Die Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit werden zwar nach offizieller
Lesart von der Regierung respektiert, in der Praxis sind sie jedoch
stark eingeschränkt. Die im Land erscheinenden Zeitungen sind sämtlich
regierungseigen und werden als Propagandaorgane genutzt. Jede regierungskritische
Äußerung wird schwer bestraft und es kann vorkommen, dass
Bürger, die sich zu friedlichen Zwecken versammeln, Repressalien
ausgesetzt oder sogar von Regierungsmilizen auseinandergesprengt werden.
Dem Irak wurden immer wieder schwere Kriegsverbrechen zur Last gelegt.
Die im iranisch-irakischen Krieg von 1980 bis 1988 und während
des Golfkriegs von 1991 begangenen Gräueltaten gehören nicht
nur der Vergangenheit an; bei den Zusammenstößen zwischen
den irakischen Streitkräften und der kurdischen Armee, die den
Norden des Irak kontrolliert, werden immer wieder Zivilisten beschossen
und Gebiete, die von der Zivilbevölkerung genutzt werden, vermint.
Die UN-Inspektoren, die die militärischen Einrichtungen und die
Labors zum Bau chemischer Waffen überprüfen sollten, wurden
1997 aus dem Land gewiesen.
Die Rechte der Frauen
Im Irak sind Frauen häuslicher Gewalt ausgesetzt, doch es gibt
keine Statistiken über ihre Häufigkeit. Verbrechen um der
Ehre willen sind nach irakischem Gesetz nicht strafbar; Prostitution
hingegen wird häufig mit Enthauptung bestraft. Zwar werden die
Rechte der Frauen am Arbeitsplatz durch viele Gesetze geschützt,
doch es ist schwer auszumachen, wie erfolgreich die angestrebte Gleichstellung
durchgesetzt wurde.
Die Rechte der Arbeiter
Die Arbeitnehmer haben im Irak praktisch keinerlei Rechte. Gewerkschaften
sind verboten. Zwangsarbeit ist theoretisch zwar ebenfalls illegal,
doch das Nichterscheinen am Arbeitsplatz kann Gefängnisstrafe nach
sich ziehen. Kinderarbeit ist, obwohl verboten, nichts Ungewöhnliches.
Die Behandlung von Minderheiten
Auf dem Papier herrscht im Irak Religionsfreiheit, die von der Regierung
jedoch nicht respektiert wird. Die Mehrheit der Bevölkerung besteht
aus Schiiten, doch die Minderheit der Sunna-Anhänger hat die Macht
in der Baath-Partei, deshalb sind die geistlichen und weltlichen Führer
der Schiiten häufig Repressalien ausgesetzt; viele fallen auch
Mordanschlägen zum Opfer. Die verschwindend kleine christliche
Gemeinschaft wird schikaniert.
Die Kurden, die den Norden des Irak kontrollieren,
werden streng unterdrückt. Sie dürfen nicht im irakischen
Kernland leben und sind den Übergriffen des irakischen Militärs
ausgesetzt; dazu gehören Folterungen, Massenhinrichtungen und Angriffe
auf zivile Zentren mit chemischen Waffen.
Ägypten
Seiner Verfassung nach ist Ägypten eine Sozialdemokratie, in der
der Islam Staatsreligion ist. Der Präsident und seine nationaldemokratische
Partei beherrschen jedoch die politische Szene so weitgehend, dass die
Bürger praktisch keine Möglichkeit haben, Einfluss auf die
Regierung zu nehmen. Seit 1981 sind Notstandsgesetze in Kraft, mit deren
Hilfe die Regierung viele der Rechte umgehen kann, die die ägyptischen
Bürger nach der Verfassung besitzen.
Gesetzliche Rechte
Rede- und Pressefreiheit sind verfassungsmäßig garantiert,
dürfen in der Praxis jedoch meistens nicht ausgeübt werden.
Die Regierung besitzt und kontrolliert die drei größten Zeitungen
und hat das Monopol auf Druckerzeugnisse und deren Verteilung. Aus diesem
Grund wird sie in der Presse nur sehr selten kritisiert, zumal die Auflagenzahl
und Verbreitung der Zeitungen der Oppositionsparteien stark begrenzt
ist. Wissenschaftler und Politiker, die Kritik an der Regierung üben,
werden häufig wegen Verleumdung oder "Verbreitung von Falschinformationen
über Ägypten" unter Anklage gestellt und inhaftiert.
Die Versammlungsfreiheit ist ebenfalls stark eingeschränkt.
Physische oder psychische Folterungen sind zwar offiziell ungesetzlich,
aber nichtsdestoweniger weit verbreitet; Berichten zufolge starben im
Jahr 2000 mindestens acht Gefangene infolge von Folterungen. Die Haftbedingungen
sind erbärmlich. Die ägyptische Polizei nimmt immer wieder
willkürliche Verhaftungen vor, und die Häftlinge werden häufig
lange Zeit ohne Anklageerhebung, Prozess oder Rechtsbeistand festgehalten.
Die Rechte der Frauen
Häusliche Gewalt ist in Ägypten ein ernstes gesellschaftliches
Problem. Einem Bericht zufolge wird eine von drei verheirateten Frauen
von ihrem Ehemann geschlagen. Vergewaltigung in der Ehe ist legal. Die
Beschneidung der Frau ist keineswegs gänzlich abgeschafft; die
Mehrheit der Frauen unterzieht sich nach wie vor dieser Prozedur. In
der Geschäftswelt wird den Frauen vom Gesetz her zwar gleicher
Lohn für gleiche Arbeit garantiert, doch es gibt starke gesellschaftliche
Widerstände gegen die Erwerbstätigkeit der Frau. Viele Gesetze,
vor allem die Erbschaftsgesetze, begünstigen die Männer, und
wenn ein Mann eine Frau umbringt, weil sie Schande über die Familie
gebracht hat, wird er wesentlich leichter bestraft als eine Frau, die
unter den gleichen Umständen einen Mann tötet.
Die Rechte der Arbeiter
Das ägyptische Arbeitsrecht benachteiligt Gewerkschaftsmitglieder;
Streiks sind ungesetzlich und können mit Gefängnis bestraft
werden. Zahlreiche von der Regierung erlassene Verordnungen für
die die Arbeitswelt, wie zum Beispiel die Festlegung von Minimallöhnen
und Arbeitszeitbeschränkungen, werden nicht umgesetzt. Kinderarbeit
war früher ein Problem in Ägypten, doch in diesem Punkt hat
sich in letzter Zeit vieles gebessert.
Die Behandlung von Minderheiten
Ägypten garantiert Religionsfreiheit, und die jüdischen und
christlichen Glaubensgemeinschaften werden im Allgemeinen gut behandelt.
Dennoch berichtet die christliche Minderheit immer wieder von Diskriminierungen
und manchmal sogar von Zwangsbekehrungen zum Islam. Die Mitglieder des
Baha'i-Glaubens dürfen ihren Glauben in Ägypten nicht praktizieren
und haben nicht einmal das Wohnrecht im Land.
1 Daniel Pipes: In the Path of God: Islam and Political Power; NY: Basic
Books 1983; S. 177.
2 Amerikanisches Außenministerium, Berichte über Menschenrechtsverletzungen,
1999.
3 Al-Quds Al-Arabi (London), 4. Dezember 1999.
4 CNN, 16. August 2001.